Der Beginn der gerichtlichen Aufarbeitung des Wirecard-Bilanzskandals hat in Deutschland erneut die Frage nach der Haftung von Abschlussprüfern gegenüber Anlegern am Kapitalmarkt aufgeworfen. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur Abschlussprüferhaftung am Kapitalmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten weitestgehend darauf beschränkt, die Einführung einer kapitalmarktrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern de lege ferenda zu fordern und zu skizzieren. Dazu ist es in Deutschland jedoch auch in Folge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FISG) nicht gekommen. Daher ergibt sich aktuell die drängende Frage, inwieweit Abschlussprüfer nach dem geltenden Recht am Kapitalmarkt effektiv für Prüfungsfehler in Haftung genommen werden können und ob aus dem geltenden Recht eine kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung entwickelt werden kann. Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung durch einen interdisziplinären Blick auf das materielle Haftungsrecht, Prozessrecht und Insolvenzrecht.
Die Arbeit wurde mit dem Peter-Schlechtriem-Preis 2023 ausgezeichnet.