Im Zentrum dieser Untersuchung steht die Problematik der Zuordnung von beweglichen staatlichen Kulturgütern bei Staatensukzession. Wem gehören die Kulturgüter eines Staates, wenn dieser Teile seines Staatsgebietes verliert oder es ihn nicht mehr länger gibt?
Die völkerrechtliche Diskussion im Zuge der Staatenneuordnung in Zentral- und Osteuropa nach dem kalten Krieg offenbarte, wie dürftig die theoretische Grundlage und die Praxiserfahrung in dieser Hinsicht waren. Hierzu möchte der Autor einen Beitrag leisten, indem er den bedeutenden historischen Fall des Zusammenbruchs der österreichisch-ungarischen Monarchie am Ende des Ersten Weltkriegs aufgreift. Das Auseinanderbrechen eines Staatsgebildes von vorher ungekannter Dimension führte zu vielen Interessenkonflikten und Herausgabeansprüchen in Bezug auf Kulturgüter. Deren juristische Aufarbeitung war komplex und brachte im Ergebnis eine Vielzahl vertraglicher Regelungen für Kulturgüter hervor.
Der historische Fall wird für die aktuelle Diskussion fruchtbar gemacht, indem die aktuelle Rechtslage für Kulturgüter bei Staatensukzession dargestellt und aufgezeigt wird, wie die nach dem Ersten Weltkrieg getroffenen Regelungen in die spätere rechtliche Entwicklung eingeflossen sind und für die Bewältigung künftiger Sukzessionen genutzt werden können.