Die Generierung eines Zufallsbefundes als Ergebnis genetischer oder bildgebender Untersuchungen führt zu einem Spannungsfeld zwischen Recht auf Nichtwissen des Betroffenen, ärztlicher Fürsorge und Interessen Verwandter. Zur Lösung existieren zwar zahlreiche medizinethische Empfehlungen. In rechtlicher Hinsicht besteht aber zwingender Reformbedarf.