Das Strafrecht als "domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung getragen wird. Beleuchtet wird dann, wo die entscheidenden Unterschiede bei der Mindestharmonisierung im Strafrecht liegen, aber auch, ob die Entstehung supranationaler Straftatbestände nun möglich ist.