Mitwirkungspflichten stellen im Migrationsrecht ein wichtiges Werkzeug des Gesetzgebers dar. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen Ordnungs- und Leistungsverwaltung. Sanktionen dienen der Durchsetzung der Pflichten. Sie finden ihre Grenzen vor allem in der Zumutbarkeit und dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.