Nos liseuses Vivlio rencontrent actuellement des problèmes de synchronisation. Nous faisons tout notre possible pour résoudre ce problème le plus rapidement possible. Toutes nos excuses pour la gêne occasionnée !
  •  Retrait gratuit dans votre magasin Club
  •  7.000.000 titres dans notre catalogue
  •  Payer en toute sécurité
  •  Toujours un magasin près de chez vous     
Nos liseuses Vivlio rencontrent actuellement des problèmes de synchronisation. Nous faisons tout notre possible pour résoudre ce problème le plus rapidement possible. Toutes nos excuses pour la gêne occasionnée !
  •  Retrait gratuit dans votre magasin Club
  •  7.000.0000 titres dans notre catalogue
  •  Payer en toute sécurité
  •  Toujours un magasin près de chez vous
  1. Accueil
  2. Livres
  3. Sciences humaines
  4. Droit
  5. Droit général
  6. Mora Debitoris Und Mora Creditoris Im Klassischen Romischen Recht

Mora Debitoris Und Mora Creditoris Im Klassischen Romischen Recht

Jan Dirk Harke
Livre broché | Allemand | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. | n° 46
68,95 €
+ 137 points
Livraison sous 1 à 4 semaines
Passer une commande en un clic
Payer en toute sécurité
Livraison en Belgique: 3,99 €
Livraison en magasin gratuite

Description

Beschäftigt man sich mit den Aussagen der römischen Juristen zum Schuldnerverzug, setzt man zunächst stillschweigend voraus, was dem heutigen Rechtsanwender selbstverständlich ist, nämlich, daß bei der Beurteilung der Verzugsfolgen grundsätzlich der gesamte tatsächliche und hypothetische Kausalverlauf bis zum Zeitpunkt der Fallentscheidung berücksichtigt wird. Die Römer dachten anders: Sie ließen den Schuldner nicht für das Ausbleiben der Leistung bis zum Prozeß, sondern für seine Nichterfüllung im Moment des Verzugseintritts haften und schätzten den Wert der Leistung zu diesem Zeitpunkt. Das Ergebnis ist eine strenge Haftung, die den Schuldner bei zufälligem Untergang des Leistungsgegenstands selbst dann traf, wenn er bei rechtzeitiger Leistung auch für den Gläubiger verloren gewesen wäre. Da die hypothetische Entwicklung bei ordentlicher Erfüllung insgesamt und nicht nur zugunsten des Gläubigers ausgeblendet wurde, war die Haftung des säumigen Schuldners zugleich auf den Wert des Leistungsgegenstands beschränkt, umfaßte also nicht den Ersatz entgangenen Gewinns und von Folgeschäden im Vermögen des Gläubigers.

Auch der Tatbestand des römischen Schuldnerverzugs entzieht sich dem heutigen Vorverständnis: Er lautet weder Mahnung noch Verschulden, sondern besteht aus einem Grund zur Kenntnis der Leistungszeit und Nichtleistung trotz Leistungsfähigkeit. Er entspricht dem Tatbestand des Gläubigerverzugs, der entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ebenfalls nicht ohne Rücksicht auf die Kenntnis von der Leistungszeit und das Vermögen des Gläubigers zur Annahme auskam. Der ihm entspringende Anspruch auf Aufwendungsersatz war Pendant zur Zinspflicht des säumigen Schuldners. Beide waren nicht Schuldinhalt, sondern bloß Mittel, Gläubiger und Schuldner zu rechtzeitiger Leistung und Annahme zu bewegen. Die Nichteinhaltung der Leistungszeit wurde also anders als heute stets nur indirekt sanktioniert: durch präventiv wirkende Nebenpflichten und eine Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem der Wert der Leistung bestimmt wurde.

Spécifications

Parties prenantes

Auteur(s) :
Editeur:

Contenu

Nombre de pages :
116
Langue:
Allemand
Collection :
Tome:
n° 46

Caractéristiques

EAN:
9783428116706
Date de parution :
28-06-05
Format:
Livre broché
Format numérique:
Trade paperback (VS)
Dimensions :
155 mm x 231 mm
Poids :
1628 g

Les avis