Mit dem Bundesgesetz zur Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates (BGBl I 2018/100) wurde die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates (VAN) mit Wirkung ab 1.1.2019 errichtet. Das Notarversicherungsgesetz 1972 wurde mit 1.1.2020 durch das Notarversorgungsgesetz (NVG 2020) ersetzt.
Das Autorenteam, das sich aus Angehörigen des Notariats, einem Vertreter der Anwaltschaft und aus Experten für den Bereich des Sozialrechts zusammensetzt, hat dieses neue Gesetz in zeitgemäßer Form aufbereitet und praxisnah kommentiert.
Der vorliegende Kurzkommentar bietet alle Informationen zum Notarversorgungsgesetz 2020 und enthält neben der Kommentierung der aktuellen Fassung des NVG 2020 auch folgende für die soziale Absicherung der Standesmitglieder wesentliche Normen: