Am 1. September 2009 ist das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wird das Instrument der Patientenverfügung erstmals im Betreuungsrecht geregelt.
Patientenverfügungen sollen das grundrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht für Behandlungssituationen am Lebensende absichern, in denen die Entscheidungskompetenz der betroffenen Person verloren gegangen ist. Personen reagieren mit den Verfügungen vorab auf die Möglichkeit, bei spezifischen Erkrankungen oder Verletzungen durch die medizinische Versorgung in unerträgliche Situationen zu geraten. In solchen Fällen ziehen die sich erklärenden Personen zum Zeitpunkt der Abfassung den Eintritt des Todes vor und wollen verhindern, dass ihr Leben durch ärztliche Eingriffe verlängert wird. Es erweist sich allerdings oftmals als schwierig, Lebensschutz, Selbstbestimmung und Fürsorge in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Patientenverfügungen sind nicht geeignet, diese Schwierigkeiten grundsätzlich aufzuheben, sie sind aber ein wichtiges Instrument, den Dialog zwischen Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal verbindlicher zu gestalten.
Der vorliegende Sachstandsbericht führt in die intensive rechtliche und ethische Debatte um die Patientenverfügungen ein, stellt die neue Rechtslage ausführlich dar und diskutiert sie sowohl aus juristischer als auch aus ethischer Perspektive.