Der Autor zeigt die Auswirkungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Anwendbarkeit des Kunsturhebergesetzes und seiner Regelung des Rechts am eigenen Bild auf. Er analysiert, wie weit ihr Anwendungsvorrang beim Umgang mit Personenbildern reicht und wo sie Spielräume hinterlässt, in denen das KUG fortgelten kann.