Auf einen Blick
Die Textausgabe beinhaltet
- das aktuelle Polizeigesetz (PolG),
- eine Einführung mit Erläuterungen der neu hinzugekommenen Regelungen und
- die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG).
Das neue Polizeigesetz
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2020 wurde in Baden-Württemberg ein neues Polizeigesetz erlassen, das im Januar 2021 in Kraft tritt.
Erläuterungen schaffen Klarheit
Das Polizeigesetz erhielt hierbei eine völlig neue Paragrafenabfolge und wurde um wichtige Vorschriften erweitert. Diese werden vom Herausgeber in einer Einführung erläutert und umfassen im Einzelnen:
- Personenfeststellungen bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen mit einem besonderen Gefährdungsrisiko
- Durchsuchung von Sachen bei/im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen/Ansammlungen mit einem besonderen Gefährdungsrisiko
- Veranstaltungen/Ansammlungen mit einem besonderen Gefährdungsrisiko
- Angepasste Personenfeststellungen an Kontrollstellen und Kontrollbereichen
- Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
- Einsatz der Bodycam in Wohnungen
- Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
- Übermittlung von Informationen an Gerichtsvollzieher vor gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen
Immer griffbereit
Die Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die gesetzlichen Regelungen und dient als Nachschlagewerk. Dank des handlichen Formats ist die Textsammlung immer und überall griffbereit.
Eine Broschüre für alle
- Auszubildende und Studierende der Polizei Baden-Württemberg
- Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei
- Ordnungsbehörden der baden-württembergischen Kommunen
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)