Der Buchtitel «Rechte aus nichtigen Vertragsverhältnissen» erscheint auf den ersten Blick in sich widersprüchlich. Der Autor weist jedoch nach, dass dieser Schein trügt. So können die Parteien eines nichtigen Vertrags Rücksichtspflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche der anderen Partei auslöst. Zudem kann einer Partei die Berufung auf die Nichtigkeit nach Treu und Glauben verwehrt sein. Die Gegenpartei kann dann trotz der Nichtigkeit (Nach-)Erfüllungsansprüche geltend machen. Besonders relevant sind insoweit formnichtige Verträge und Ohne-Rechnung-Abreden. Eine Partei kann unter Umständen in Bezug auf einen nichtigen Vertrag Gestaltungsrechte ausüben, etwa ein Widerrufsrecht. Schließlich werden die Besonderheiten bei unwirksamen Verträgen mit nicht voll Geschäftsfähigen untersucht.