Die Autorin prüft, ob es eine allgemeingültige Bewertungsmethode gibt, die bei allen sich aus der Rechtsordnung ergebenden Bewertungsanlässen gleichermaßen Anwendung finden kann. Nach Darstellung diverser Bewertungsanlässe und -verfahren untersucht sie dies mit zwei Fallbeispielen und stellt fest, dass es eine solche Bewertungsmethode nicht gibt.