
Die Autorin prüft, ob es eine allgemeingültige Bewertungsmethode gibt, die bei allen sich aus der Rechtsordnung ergebenden Bewertungsanlässen gleichermaßen Anwendung finden kann. Nach Darstellung diverser Bewertungsanlässe und -verfahren untersucht sie dies mit zwei Fallbeispielen und stellt fest, dass es eine solche Bewertungsmethode nicht gibt.
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