Der Autor unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag für Art. 9c ARRL. Er schlägt ein in sich geschlossenen Schutzsystem vor, das im 1. Buch des Aktiengesetzes etabliert werden soll. Als Schutzmittel kommt, abhängig von der Größe der Transaktion, die Veröffentlichung oder die Zustimmung eines Aufsichtsratsausschusses in Betracht.