Sonstige Sonderbetriebseinnahmen sind aufgrund ihrer internationalen Einzigartigkeit der Mitunternehmerschaftsbesteuerung geeignet, im internationalen Rechtsverkehr Doppel- bzw. Minderbesteuerung herbeizuführen. Deren Vermeidung durch nationale, verfassungsrechtliche, europarechtliche und abkommensrechtliche Regeln widmet sich dieses Werk.