Der Steuerpflichtige darf sich im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren nicht Nachteilen gegenübersehen, wenn er über seine Verfahrensleistungsfähigkeit hinaus belastet ist. Die Steuererklärungsformulare, die Verwaltungsvorschriften darstellen, können die Belastungen durch Verfahrenspflichten abmildern.