Syndikatsverträge sind aus der Rechtswirklichkeit des Gesellschaftsrechts heute nicht mehr wegzudenken. Als eine Art zweite Verfassung bzw Ebene - neben dem Verbandsrecht und dem Gesellschaftsvertrag der Hauptgesellschaft - dienen sie der Ergänzung und Gestaltung der Mitgliedschaft in der Hauptgesellschaft. Die Autorin setzt sich im gegenständlichen Werk tiefgehend mit den Wechselwirkungen zwischen Hauptgesellschaft (GmbH oder AG) und Syndikatsvertrag auseinander.
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