Die Autorin untersucht das Phänomen des Verfassungswandels. Schwerpunkte sind hierbei dessen dogmatische Grundlagen, Ausprägungen und Grenzen unter Geltung des Grundgesetzes. Eine Folge dieser Grenzen ist die Unzulässigkeit der einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne vorherige Änderung von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.