Das positive Recht dient der Regulierung des Verhaltens der Staatsbürger. Es bedingt damit eine einseitige Einschränkung der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Die Rechtslehren Hans Kelsens und Immanuel Kants weisen den Weg zur prinzipientheoretischen Begründung des positiven Rechts, das sich mithin als Erkenntnisprodukt jedes Bürgers erweist.