Die Neubearbeitung nimmt die unvermindert fortschreitende Entwicklung des ehelichen Güterrechts auf. Dazu zählt die neue Rechtsprechung zur Ausgleichskonkurrenz von Vermögenspositionen bei Zugewinn und Unterhalt ebenso wie zur Abgrenzung der wiederbelebten Ehegatteninnengesellschaft von Güterrecht und ehebezogener Zuwendung. Eingearbeitet sind auch die nach den verfassungsgerichtlichen Vorgaben mit Spannung erwarteten Entscheidungen des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.