Die Neubearbeitung 2018 der §§ 1408-1453 BGB geht auf aktuelle Probleme des Vertragsgüterrechts ein. Zu nennen sind dabei die Grenzen güterrechtlicher Vereinbarungen, die Kombination verschiedener Güterstände, Art und Umfang der Rückabwicklung, die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts sowie der neue Güterstand der deutsch-französische Wahlgütergemeinschaft als dritter Wahlgüterstand. Die Auslegung des deutsch-französischen Abkommens wird im Hinblick darauf, dass die Vorschriften in einem einheitlichen Gesetz in zwei Sprachen verfasst sind, neue Probleme der Rechtsanwendung schaffen. Die Kommentierung des § 1519 BGB geht praxisorientiert darauf ein.