Die vom BGH vertretene These von der "Wiederaufladung" einer wegen Wegfalls der gesicherten Forderung erloschenen Vormerkung durch bloße Bewilligung des Vormerkungsschuldners hat zu Kontroversen geführt.###
Der §889a regelt mit § 47 GBO n.F. und § 15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band fundiert erläuterte Fragen auf.