Der Normenkomplex des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (
985-1003 BGB) ist ebenso wie der negatorische Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus
1004 BGB nach wie vor Gegenstand einer intensiven wissenschaftlichen Diskussion und wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Die Neubearbeitung der bewährten Kommentierung wertet das neu angefallene Material umfassend und kritisch aus. Zahlreiche neue Entscheidungen waren auch in die Kommentierung des
1006 BGB, der Regelung der Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers, einzuarbeiten. Erweitert wurden die Erläuterungen des
1007 BGB, dessen Handhabung nach wie vor groÃe Schwierigkeiten bereitet.