Juristisches Begründen folgt nicht nur der deduktiven Methode: Neben Induktion und Analogie (Logos) beinhaltet es pathetische und ethische Wirkmittel. Im Begründungsmodell der Rechtsrhetorik wird das besser erfasst als in einem rationalistischen Argumentationsmodell. Zum Beleg forscht die Arbeit auf dem Gebiet informaler und formaler Logik.