Die vorliegende Arbeit behandelt die gesetzgeberische Einkleidung des Gütezeichens in das Normgewand der Gewährleistungsmarke und die damit einhergehenden Folgen für den markenrechtlichen Gütezeichenschutz als Individual- und Kollektivmarke. Leitgedanke der Untersuchung ist die Einordnung der Gewährleistungsmarke in das europäische und deutsche Markenrechtssystem.
Anlass für die Befassung mit dem markenrechtlichen Schutz von Gütezeichen in der vorliegenden Arbeit waren die Novellierungen des europäischen und deutschen Markenrechts in der Zeitspanne von 2015 bis 2019 und ihre bis dato nicht geklärten Folgewirkungen für die Einordnung des Gütezeichens in das markenrechtliche Regelungsgefüge. Relevant im Hinblick auf den Schutz von Gütezeichen ist insbesondere die erstmalige Kodifizierung der Unionsgewährleistungsmarke bzw. der nationalen Gewährleistungsmarke.
In Konsequenz stellt sich die Autorin die Frage, ob die bisher geläufige Schutzerlangung bzw. Schutzaufrechterhaltung eines Gütezeichens als Individual- und Kollektivmarke mit der geänderten europäischen und nationalen Gesetzeslage in Einklang zu bringen ist. Die vorliegende Arbeit geht dieser Fragestellung nach und untersucht schwerpunktmäßig die Schutzerlangung bzw. die Schutzaufrechterhaltung eines Gütezeichens in Form einer Marke unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen des Markenrechtssystems nach Einführung der Gewährleistungsmarke. Als Beitrag für die Praxis regt die Autorin eine Novellierung des markenrechtlichen Gütezeichenschutzes de lege lata an und gibt einen Ausblick auf eine Ausweitung des Gütezeichenschutzes de lege ferenda.
Autorin:
Dr. Amelie Böcker, Bonn