Die geplante Einführung eines Verbandssanktionengesetzes hat neuen Zündstoff in der Jahrzehnte zurückreichenden Diskussion um die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland geliefert. Im Kern berufen sich Verfechter der Ablehnung einer solchen Strafbarkeit auf den Grundsatz societas delinquere non potest . Hier setzt die Dissertation mit dem Titel Das strukturelle Integritätsmissmanagement als Verbandsschuld an: Ost schafft mit dem strukturellen Integritätsmissmanagement und dessen Dogmatik einen neuen Parameter zur Bestimmung der Verbandsschuld. Sie zeigt auf, dass das Zusammenführen präventiver Compliance-Aspekte und klassischer Zurechnungsstrukturen den Maßstab für die Begründung einer originären Verbandsschuld bildet. Societas delinquere potest !
Eingebettet sind diese Überlegungen in Forschungen zum Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, der die Einführung einer neuen (dritten) Sanktionsspur, dem Verbandssanktionenrecht, zum Gegenstand hat.