Die zunehmende Praxis des gezielten Aufkaufs von Start-ups stellt eine erhebliche Gefahr für die Marktstruktur, den Wettbewerb und die Entwicklung von Innovationen dar. Es ist daher notwendig, sicherzustellen, dass diese Akquisitionen tatsächlich aufgegriffen werden und sodann materiell-rechtlich adäquat beurteilt werden können.