Der Auslandseinsatz der Bundeswehr liegt am Schnittpunkt zwischen Völker- und Verfassungsrecht. Aufgrund des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehaltes bedarf grundsätzlich jeder konkrete Auslandseinsatz der Zustimmung des Bundestages (Parlamentsarmee). Im bewaffneten Einsatz kollidieren Grundrechte und Kampfführungsrechte des ius in bello.