Der Data Governance Act (Daten-Governance-Rechtsakt) gilt seit September 2023. Ziel des DGA ist die Förderung des Teilens von Daten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind. Durch die Erhöhung der allgemeinen Verfügbarkeit von Daten für Wirtschaft und Wissenschaft soll die Innovationskraft in der EU gesteigert werden. Dies insbesondere dadurch, dass nun auch Daten, die Betriebs-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen, statistischer Geheimhaltung, Daten, die dem Schutz geistigen Eigentums Dritter unterliegen und personenbezogene Daten unter gewissen Voraussetzungen weiterverwendet werden können sollen. Gleichzeitig soll auch ein Rahmen für die Schaffung von Datenvermittlungsdiensten und die Ermöglichung des Datenaltruismuses geschaffen werden, um die Forschung voranzutreiben und die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
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