Die vertraglichen Regelungsmöglichkeiten der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei Bauträgerverträgen wurden durch die Rechtsprechung der letzten Jahre erheblich eingeschränkt. Die Autorin sucht eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung dieser Problematik. Zudem erörtert sie die Folgen, die die Verwendung unwirksamer Regelungen hat.