Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der österreichische Gesetzgeber mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Verbandsklagenrichtlinie) nunmehr erstmals ein allgemeines Rechtsinstitut zur kollektiven Verfolgung von Verbraucherforderungen geschaffen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage, die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN), ist im Juli 2024 in Kraft getreten.
Der vorliegende Kurzkommentar stellt die nunmehrige Rechtslage aus Praxissicht dar und gibt eine Übersicht über die Neuerungen sowie über die weiterhin offenen Fragen. Enthalten sind sämtliche Bestimmungen der VRUN inklusive Erläuterungen und einem Praxiskommentar sowie eine Einleitung, die die Kernthemen der Richtlinienumsetzung behandelt: