Kaum ein anderes strafrechtliches Thema wurde in den letzten Jahren so lebhaft diskutiert wie die Selbstverantwortung des Opfers. Die vorliegende Untersuchung entwickelt die Selbstverantwortung als zentrales Prinzip des Rechts. Es wird gezeigt, dass sich ein begründetes Prinzip der Opferselbstverantwortung nur in einem Recht denken lässt, das von der Autonomie der Beteiligten seinen Ausgang nimmt. Von dieser Basis, wie sie auch der Verfassung zugrunde liegt, wird die Bedeutung der Selbstverantwortung des Opfers in den strafrechtsdogmatischen Kategorien entfaltet - und es werden ihre immanenten Grenzen aufgezeigt.