Im Laufe der Ermittlungen gegen Polizeibeamte, die der Körperverletzung im Amt beschuldigt werden, wird ein Großteil der Verfahren eingestellt. Eine Auseinandersetzung mit den Einstellungsvorschriften soll die Frage beantworten, ob Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren einseitig zugunsten von Polizeibeamten durchführen.