Die Autorin betrachtet die Rechtsprechung deutscher Gerichte zu universellen Menschenrechtsverträgen vollständig und in verschiedenen Rechtsbereichen. Dabei identifiziert sie Grundmuster der (Nicht)beachtung universeller Menschenrechtsverträge und stellt die Ergebnisse der Behandlung der EMRK durch das BVerfG gegenüber.