Gerade das Wirtschafts(straf)recht wird immer unklarer und der präventive Beratungsbedarf steigt dadurch erheblich. Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein durch einen Akteur im Wirtschaftsleben eingeholtes Rechtsgutachten, welches zum Ergebnis der Erlaubtheit einer geplanten Handlung kommt, einen unvermeidbaren Verbotsirrtum bei dem Auskunftsersuchenden auslöst, wenn sich das Verhalten ex post doch als strafbar erweist. Hierbei wird ein besonderer Schwerpunkt auf Situationen gelegt, in denen der Gutachter bei Gutachtenerstattung darauf hingewiesen hat, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Zudem werden Kriterien entwickelt, die dem Spannungsfeld zwischen der Angewiesenheit des Bürgers auf präventiven Rechtsrat und der damit einhergehenden Missbrauchsgefahr angemessen Rechnung tragen.