In der katholischen Kirche sind der Dritte Weg und der Kirchliche Arbeitsgerichtshof untrennbar verbunden. Es gibt ein kircheneigenes kollektives Arbeitsrecht mit der Dienstgemeinschaft als Grundlage. Ein Streikrecht ist ausgeschlossen. Dafür ist die Einbindung von Gewerkschaftsmitgliedern in die Arbeitsrechtlichen Kommissionen notwendig.