Im alttestamentlichen Sozialgesetz ist der 'Bruder' der arme, hilfsbedürftige Mitisraelit, im Ämtergesetz ein potentieller Amtsinhaber. Die älteste Verwendung des Bruderbegriffs kommt in Dtn 13,7 vor. Nach einem exegetischen Abschnitt folgen einige texthistorische, theologisch-ethische und ideengeschichtliche Beobachtungen.