Der Embryonenschutz gehört zu den Schlüsselproblemen der Bioethik und hat durch die embryonale Stammzellenforschung zusätzliche Aktualität erhalten. Wegen des internationalen Charakters der Embryonenforschung ist er zugleich ein Regelungsproblem, das jenseits einer allein nationalstaatlichen Dimension angesiedelt ist. Daher arbeitet diese Untersuchung die völkerrechtlichen, rechtsvergleichenden und innerstaatlichen Aspekte des Embryonenschutzes heraus und passt diese in ein Gesamtbild ein, das dem transnationalen Charakter der Embryonenforschung entspricht. Zunächst wird der durch die universell und regional geschützten Menschenrechte sowie die Grundrechte abgesteckte Handlungsspielraum des Gesetzgebers bestimmt. Danach werden unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Reformdiskussion drei repräsentative Regelungsmodelle rechtsvergleichend analysiert, nämlich die USA als liberales Regelungsmodell, Frankreich als Modell mittlerer Regelungsdichte und Deutschland als restriktives Regelungsmodell. Darauf aufbauend wird abschließend ein neuer deutscher Regelungsansatz erarbeitet und dessen Rückwirkungen auf die Entwicklung des EMRÜ Biomedizin untersucht.