Der Gesetzgeber hat das seit 1.7.1984 geltende Sachwalterrecht am 1.7.2018 durch das Erwachsenenschutzrecht ersetzt und dabei grundlegend reformiert. Unter anderem wurden der automatische Verlust der Handlungsfähigkeit infolge der Bestellung eines Sachwalters und die Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten abgeschafft. Die Autonomie und die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen und deren Unterstützung stehen nunmehr im Mittelpunkt.
Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts bilden die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung (völlig neu), die gesetzliche Erwachsenenvertretung (bisher: Vertretung nächster Angehöriger) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung (bisher: Sachwalterschaft).
Der vorliegende Praxiskommentar bietet einen informativen Überblick über das Erwachsenenschutzrecht und seine Schnittstellen.
Den Bedürfnissen der Praxis kommen zahlreiche Muster, Beispiele, Tabellen und eine Paragraphenübersicht (samt Hinweis auf die Randzahlen) entgegen. Das Autor:innenteam - bestehend aus zwei Richterinnen und einem Verwaltungsjuristen - bürgt für eine praxisorientierte und übersichtliche Aufbereitung des großen Gesetzeswerkes. Das Buch erleichtert Nichtjurist:innen ebenso wie Jurist:innen den Einstieg in das Erwachsenenschutzrecht.