Das neue FlexKapGG praxisorientiert kommentiert
Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft steht Gründer:innen seit 1.1.2024 eine neue Rechtsformvariante zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung von Start-ups und Gründer:innen in der Frühphase eingeführt wurde. Die Flexible Kapitalgesellschaft wurde auf dem Grundstock der GmbH aufgebaut, dieser stellenweise novelliert und um aktienrechtliche Aspekte ergänzt. Hinzu kommt mit den Unternehmenswert-Anteilen eine völlig neue Form der Kapitalbeteiligung.
Der Kurzkommentar zum Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde mit besonderem Augenmerk auf praxisrelevante Fragestellungen verfasst. Der Kommentar bietet Rechtsanwender:innen einen fundierten und komprimierten Arbeitsbehelf in der Beratungspraxis zur Flexiblen Kapitalgesellschaft.