Mit der Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) als dritte Kapitalgesellschaftsform hat der Gesetzgeber nach umfangreichen Vorarbeiten dem Markt eine moderne Wettbewerberin zur GmbH und AG zur Verfügung gestellt.
Nicht nur handelt es sich um das erste Bundesgesetz in weiblicher Form, sondern um einen Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Dieser Kommentar behandelt sämtliche Bestimmungen des FlexKapGG und damit die neue Rechtsform umfassend, so auch
Um den neuen Rechtsbereich abzurunden, werden auch die steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligung des Start-Up-FörderungsG und die auch für zahlreiche andere Rechtsformen relevanten virtuellen Gesellschafterversammlungen des VirtGesG kommentiert.
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