Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen
Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger*innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten.
Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger*innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.