Das Nachschlagewerk für Anwälte, Unternehmen und Erfinder
Das Werk basiert auf Lizenzverträgen, die Beteiligte in Schiedsstellenverfahren vorlegen. Branchenspezifisches Insiderwissen der Beisitzer wird für alle nutzbar, die marktübliche Vergütungen für Erfindungen ermitteln.
Einzige systematische Sammlung zur angemessenen Lizenzgebühr, die kontinuierlich aufbereitet wird.
Der Hellebrand/Rabe ist für alle, die sich mit Patenten befassen, eine übersichtliche und kompetente Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Verfahren, Vergütungs- und Lizenzverhandlungen. Das Lizenzbeispiel, das Ihrem Fall am nächsten liegt, finden Sie über die Internationale Patentklassifikation oder das Stichwortverzeichnis.
Die 6. Auflage wurde neben der neuen Rechtsprechung um zahlreiche neue Beispiele erweitert. Auf bereits behandelten technischen Gebieten wird der Erkenntnisstand erweitert und aktualisiert. Darüber hinaus erschließen Beispiele neue bislang nicht abgedeckte technische Gebiete (z.B. Heimtierbedarfs, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzes, Sportbekleidung, Schiffsmotoren, Flugkörper, u.a.m.
In der Einführung greifen die Autoren weitere Einigungsvorschläge der Schiedsstelle auf, die sich mit über den Einzelfall hinausgehenden Problemen der Lizenzanalogie befassen, zum Beispiel an einem ausgeübten Vergleichslizenzvertrag über eine andere Erfindung, der Herleitung marktüblicher Lizenzsätze aus Second-Source-Lizenzverträgen, der Bezugsgröße und Lizenzvertragspraxis im Automobilbereich und der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Nebenfunktion des Produkts betreffende Erfindung.
Die Autoren:
Bereits seit »fünf Generationen« Vorsitzende der Schiedsstelle beim DPMA. Mit speziellen Kenntnissen von Beisitzern aus Rechts- und Patentabteilungen. Ortwin Hellebrand, ehem. Vorsitzender der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA und Vorsitzender Richter am BPatG a.D; Dirk Rabe, Vorsitzender der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Das Werk von Hellebrand/Rabe ist von großartigem Nutzen und eine unverzichtbare Quelle für jeden Anwender im Bereich des Erfinder- und Lizenzrechts im In- und Ausland und damit uneingeschränkt zu empfehlen.«
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Trimborn, Köln, in Mitteilungen 1/2018