Seit 01. September 2009 sind die Regelungen zu Patientenverfügungen verbindlich. In vielen Pflegeeinrichtungen herrscht Unsicherheit über die tatsächlichen Rahmenbedingungen. Der Titel erklärt die Rechtslage und beschreibt mögliche Vorgehensweisen und Maßnahmen speziell für pflegerische Einrichtungen.