Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter: innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen überschreiten und die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege konterkariert.