Der Autor untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen des Flächennutzungsplans. Es zeigt sich, dass der vorbereitende Bauleitplan sowohl im Verhältnis zu anderen Planungen als auch für den Außenbereich teilweise erhebliche Rechtswirkungen mit sich bringt. Entgegen der herrschenden Meinung kommt ihm zum Teil Außenverbindlichkeit zu.