Seit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland (2009) werden auf unterschiedlichen Ebenen und in vielen Organisationen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Rechte durchgeführt. Ein so langanhaltendes und gesellschaftlich breit wirksames Interesse ist für ein Menschenrechtsdokument ungewöhnlich und spiegelt sein Innovationspotential wider. Neben Aktionsplänen auf Ebene des Bundes und der Länder haben auch viele Kommunen Planungen mit dem Ziel der Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Die Untersuchung solcher Prozesse erscheint aus mehreren Gründen gewinnbringend: Sie greifen die Verpflichtung zur Umsetzung (Art. 4) auf und versuchen in einem überschaubaren Raum konkrete Veränderungen anzustoßen. Gleichzeitig werden hier Regelungen von höheren Ebenen (z.B. im Unterstützungssystem) so wirksam, dass ihre Auswirkungen auf das Ermöglichen oder Behindern von Teilhabe erfasst werden können. Zudem kann auch das planerische Vorgehen dahingehend untersucht werden, inwieweit es perspektivisch zur Umsetzung der UN-BRK beiträgt. Die Analyse eines dynamischen Planungsprozesses führt zu Hinweisen für die Weiterentwicklung der theoretischen Ansätze zum Verständnis von Veränderungen und der Durchführung von Inklusionsplanungsprozessen.