Der umfassende Kommentar zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Das Praktikerwerk zum StAbwG erläutert eingehend sämtliche Vorschriften des neuen Gesetzes. Er stellt die Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit den steuerlichen Vorschriften außerhalb des StAbwG dar. Der Kommentar ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ertragsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorgängen in oder mit Bezug zu Ländern oder Gebieten, die auf der »schwarzen Liste« (EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke) stehen.
Wichtige Texte
Anhang sind abgedruckt:
Die o.g. »schwarze Liste« und weitere Materialien, wie z.B. das BMF-Anwendungsschreiben zum StAbwG, sowie Aktualisierungen sind online unter www.boorberg-plus.de für Käufer des Buchs kostenlos abrufbar.
Erläuterungen aus erster Hand
Das Autorenteam war maßgeblich am Gesetzesentwurf beteiligt. Im Einzelnen:
Das StAbwG in der Praxis
Konkret betrifft das StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft ansässig ist, und erweiterte Quellensteuermaßnahmen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Darüber hinaus finden auf Basis eines zeitlichen Stufenmodells gewisse Steuerbefreiungen auf Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen keine Anwendung. Außerdem können Betriebsausgaben sowie Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Steueroasen stehen, steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Schließlich gelten künftig bei Geschäftsbeziehungen in oder mit Bezug zu Steueroasen deutlich strengere Auskunftspflichten gegenüber dem Finanzamt.
Steueroasen und das StAbwG
Steueroasen fördern Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb. Auf diese Weise werden das Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit gefährdet. Die wachsende Mobilität von Personen und Kapital begünstigen diese Entwicklungen, von denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union allesamt betroffen sind. Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vom 25. Juni 2021 &nda