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Der erste und einzige Kommentar zum neuen Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) Das neue Praktikerwerk zum StAbwG erläutert als einziger und erster Kommentar umfassend sämtliche Vorschriften des neuen Gesetzes. Er stellt die Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit den steuerlichen Vorschriften außerhalb des StAbwG dar. Der Kommentar ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ertragsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorgängen in oder mit Bezug zu Ländern oder Gebieten, die auf der »schwarzen Liste« (EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke) stehen.
Das StAbwG in der Praxis Konkret betrifft das StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft ansässig ist, und erweiterte Quellensteuermaßnahmen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Darüber hinaus finden auf Basis eines zeitlichen Stufenmodells gewisse Steuerbefreiungen auf Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen keine Anwendung. Außerdem können Betriebsausgaben sowie Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Steueroasen stehen, steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Schließlich gelten künftig bei Geschäftsbeziehungen in oder mit Bezug zu Steueroasen deutlich strengere Auskunftspflichten gegenüber dem Finanzamt.
Erläuterungen aus erster Hand Das Autorenteam war maßgeblich am Gesetzesentwurf beteiligt. Im Einzelnen:
Andreas Benecke und Sinthiou Buszewski sind Referenten im Referat für Internationale Unternehmensbesteuerung und Außensteuerrecht des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin Andrea Otten ist Richterin am Finanzgericht in Köln k.A., Berichterstatterin 6. Senat Dr. Wendelin Staats LL.M. ist Leiter des Referats Internationale Unternehmensbesteuerung und Außensteuerrecht im Bundesministerium der Finanzen Sebastian Walz ist Referent für internationale Steuerpolitik im Bundesministerium der Finanzen und u.a. zuständig für die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) Wichtige Texte Im Anhang sind abgedruckt:
Verhaltenskodex 98/C 2/01 für die Unternehmensbesteuerung – Besteuerung von Zinserträgen »Schwarze Liste« nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke des EU-Rates EU-Kommissionsempfehlungen für Maßnahmen gegenüber Drittländern EU-Kommissionsmitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung/EU-Kommissionsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen vom 25.5.2016 (in der englischen Fassung) Steueroasenabwehrverordnung (StAbwV) gemäß § 3 Absatz 1 StAbwG Die o.g. »Schwarze Liste« und weitere Materialien, wie z.B. das BMF-Anwendungsschreiben zum StAbwG, sowie Aktualisierungen sind online unter www.boorberg-plus.de für Käuferinnen und Käufer des Buchs kostenlos abrufbar.
Steueroasen und das StAbwG Steueroasen fördern Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb. Auf diese Weise werden das Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit gefährdet. Die wachsende Mobilität von Personen und Kapital begünstigen diese Entwicklungen, von denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union allesamt betroffen sind. Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vom 25. Juni 2021 – Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) – geht gegen diese Entwicklungen vor. Durch gezielte Abwehrmaßnahmen werden Steueroasen künftig zur Umsetzung und Beachtung der steuerrechtlichen Grundsätze der Transparenz, des fairen Steuerwettbewerbs und der BEPS-Mindeststandards angehalten. Damit ist das StAbwG ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb.
Zielgruppen: Steuerberaterinnen und Steuerberater Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht Finanzämter Finanzrichterinnen und Finanzrichter Dozentinnen und Dozenten