Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, die möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und bei festgestellten Risiken oder Verletzungen Abhilfe zu schaffen, was bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung gehen kann.
Der Rechtsberater erläutert unter anderem
- welche Unternehmen betroffen sind,
- welche Anforderungen sich für diese konkret aus dem LkSG ergeben,
- welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung drohen
- sowie viele weitere Aspekte.
Zahlreiche hervorgehobenene Tipps, Beispiele und Muster helfen bei der praktischen Umsetzung und erleichtern die Vermeidung von Fallstricken.