Konkret wird etwa beleuchtet, was unter einer Handelsplattform zu verstehen ist, wo die begrifflichen sowie zeitlichen Grenzen des tatbestandlichen Betreibens zu ziehen sind, worin der Unrechtskern des kriminellen Handelsplattformbetriebs liegt, welche Straftaten in ausreichender Weise mit dem Betrieb in Verbindung zu bringen sind oder welche Auswirkungen der gewählte Strafrahmen der Verbotsnorm auf ihre Auslegung hat. Auf der Grundlage der formulierten Kritik wird schließlich ein eigener Gesetzesentwurf de lege ferenda entwickelt.